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Wasser

In fast allen Kolonien verfügen die Gärten über einen Wasseranschluss, über den alle  mit Trinkwasser versorgt werden. Zu diesem Zweck gibt es in den einzelnen Kolonien Strom- und Wassergesellschaften, in denen die Kleingärtner Mitglied sind. Über diese Gesellschaft erfolgt die Versorgung mit Trinkwasser und Strom. Nach dem Ablesen der einzelnen Verbräuche und der Abrechnung zahlen die Kleingärtner ihre Strom- uns Wasserrechnung. Genaue Informationen zu den Abrechnungen werden in den Aushangkästen veröffentlicht.

Die Wasserleitungen wurden in Eigenarbeit von den Kleingärtnern angelegt. Da die Leitungen in der Regel nicht besonders tief in der Erde liegen und im Winter nicht einfrieren sollen, wird die Wasserversorgung  über Winter abgestellt. Diese Aufgabe übernehmen Kleingärtner, sie gehen durch die Gärten, entlüften die Rohrsysteme, kontrollieren die Leitungen, kümmern sich um die Wartung etc.. Zu diesem Zweck müssen zum Wasserab- und -anstellen die Gärten offen zugänglich sein. Sie unterstützen die freiwilligen Helfer, wenn sie den Wasseranschluss freiräumen. Für diese Tätigkeiten werden regelmässig handwerklich geschickte Mitglieder gesucht. Neulinge werden eingearbeitet.

 

Wertermittlung

Wenn ein Garten gekündigt ist und aufgegeben werden soll, muss der Wert ermittelt werden. Diese Aufgabe wird von Wertermittlern durchgeführt. Diese verfügen über eine besondere Ausbildung und sind  unabhängig. Sie sind keine Mitglieder in dem Verein, in dem sie Wertermittlungen  vornehmen. In einem detailierten Protokoll halten sie alle wesentlichen Tatsachen, die einen Garten betreffen fest: Größe des Gartens, Beschreibung und Zustand der Laube, Anzahl und Zustand von Bäumen und Gehölzen. Aufgebende Pächter können die Wertermittlung unterstützen, in dem sie die zum Garten gehörenden Unterlagen, z. B. Baugenehmigung zum Termin der Wertermittlung mitbringen und die Zugänglichkeit von Garten und Laube sicherstellen.

Der Wertermittler erstellt ein Protokoll, in dem festgelegt wird, in welchem Zustand sich Garten und Laube befinden, welchen Wert der Garten hat, welcher Preis bei der Übergabe genommen werden kann. In diesem Protokoll wird auch festgehalten, was zur Zeit nicht in Ordnung ist und den Wert des Gartens mindert. Dies können unzulässige Bauten sein oder nicht mehr sichere Bäume oder Waldbäume, die entfert werden müssen.

Die Wertermittlung hilf so, einen gerechten Preis für die Gartenübergabe zu bekommen. Das Wertermittlungsgutachten geht nach der Weitergabe des Gartens an den neuen Pächter.