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Lauben
sind kleine Gartenhäuser, welche zum vorübergehenden Aufenthalt, aber nicht zum dauerhaften Wohnen gedacht sind. Das Bundeskleingartengesetzt läßt nur eine einfache Ausführung zu, die Fläche darf 24 qm incl. einer überdachten Freifläche nicht überschreiten.
Wer eine Laube neu bauen will oder muss, wer die bestehende Laube baulich verändern möchte, braucht dazu eine Baugenehmigung.
Weitere Informationen und Anträge hierzu gibt es an den Sprechtagen bei der Fachberatung.