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Kleingarten, Kleingärtnerische Nutzung
Kleingärten sind nicht groß, aber das wesentliche ist die kleingärtnerische Nutzung. Der Garten soll zur Erholung dienen, aber auch zum Anbau von Obst und Gemüse. Damit er für viele erschwinglich ist, ist die Pacht nicht sehr hoch. Der Anbau von Obst und Gemüse ist also eine Bedingung für die Verpachtung eines Kleingarten zu einem günstigen Preis. Der Anteil der Fläche dafür sollte ca. ein Drittel der Gartenfläche betragen.
Kolonien
Der „Kleingärtnerverein Linden e.V.“ besteht aus 8 Kolonien: Lindener Alpen, Lindener Eisen und Stahl, Bergfrieden, Schwarze Flage, Ihlpohl 1 und Ihlpohl 2, Langenfelde und Strukmeyers Erben.
Jede Kolonie hat eine Kolonieleitung, der die Geschicke der Kolonie leitet. In den Kolonien werden Gartenaufgaben und Gartenübernahmen geregelt.
Es wird organisiert, wie die Aufgaben der Gemeinschaftsarbeit bewältigt werden, welches Fest wie gefeiert wird.
Kompost
Kompost ist der günstigste und beste Dünger für den Gartenboden. Er kann im Garten selbst hergestellt werden. Ein Kurs im Frühjahr vermittelt die Herstellung und Anwendung von Kompost.
Kurse der Fachberatung
In einem Verein, in dem in jedem Jahr ca. 50 Gärten an neue Pächter vergeben werden, bekommt der Aspekt der Schulung der Mitglieder eine große Wichtigkeit zu.
Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie ihre Gärten fachgerecht pflegen. Dieses haben die allerwenigsten gelernt. Auch die durch die Gartenordnung vorgeschriebene Bewirtschaftung nach ökologischen Grundlagen ist nicht allgemein bekanntes Wissen.
Deshalb haben wir im Verein eine Fachberatung, die für Fragen zur Verfügung steht. Die FachberaterInnen kann man an den Sprechtagen im Vereinsheim antreffen.
Kündigung
Jährlich wechseln ungefähr 50 Gärten den Pächter. Wer seinen Garten aufgeben muss oder will, kündigt seinen Pachtvertrag schriftlich. Eine Kündigung zum Ende des Gartenjahres (Ende Novemver) muss bis zum 3. Werktag im August beim Verein eingehen.
Nach Kündigung erfolgt eine Wertermittlung/Schätzung des Gartens. Damit diese zeitnah erfolgen kann, ist es sinnvoll in der schriftlichen Kündigung auch die aktuelle Telefonnummer mitzuteilen. Anschließend wird der Garten durch den Verein zur Neuverpachtung angeboten. Der aufgebende Pächter kann sich ebenfalls um einen neuen Pächter bemühen.
Die Übergabeverhandlungen sind in jedem Falle unter Einbeziehung des Vereins vorzunehmen. Eine rechtswirksame Umschreibung kann nur durch den Verein veranlasst werden. Zahlungen müssen zunächst an den Verein erfolgen. Eine interne Weitergabe des Gartens zwischen dem alten und neuen Pächter ist rechtwidrig.